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Wir haben hier ne Straße mit absolutem halteverbot wo täglich Autos drauf parken..
Wenn dadurch die Gehwegbreite unter 1.80 m fällt dann könnten dadurch Fußgänger mit Kinderwagen/Rollator/Kinderfahrrad/.. behindert werden. Genau dafür ist die Meldung da, die dann an die Kommune weitergeleitet wird
Ist das ein Tippfehler oder ist die Mindestbreite wirklich so groß? Hätte jetzt aus dem Gefühl gesagt, dass so breite Gehwege eine absolute Ausnahme sind, auch ohne parkende Autos, E-Roller, Fahrräder etc.
Ja, ist korrekt. Mann kann bei der Meldung dann die tatsächliche verengte Breite angeben. Auch in der Karte wo alle Meldungen er erscheinen ist diese tatsächliche Zahl dann gelistet
Finde ich dann aber tatsächlich auch etwas merkwürdig muss ich sagen, dass mancherorts Gehwege deutlich unter einem Meter existieren dürfen, ohne dass die Stadt nachbessern muss und anderenorts dann Knöllchen verteilt werden, wenn es statt 1,80 nur 1,70 sind. Also nicht, dass ich die Knöllchen an sich unangemessen finde, aber dann müssten die Städte und Gemeinden ebenfalls mal nachbessern, wenn man schon solche Standards festlegt.
Die Aktion hat nichts mit Knöllchen oder Anzeigen einzelner Fahrzeughalter zu tun. Sondern es soll aufgezeigt werden, wo eigentlich Breite Gehwege vorhanden sind aber von Autos behindert werden. In den Meldungen sieht man auch eher Angaben wie Verengungen auf 80 cm + zusätzliche Verengungen bei Müllabfuhr.
Hier gibt es die Übersichtskarte:
https://www.vcd.org/formular-gehwegparken/uebersicht