Zur Begründung
"Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Verfassung die Meinungs- und Pressefreiheit", begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht.
Auch die von Compact bedienten Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistischen Betrachtungen fielen unter den Schutz der Meinungsfreiheit und "vermögen das Vereinsverbot nicht zu rechtfertigen".
Das war leider zu erwarten. Es wäre aus meiner klüger gewesen, gegen konkrete Aussagen, siehe z.B. Kommentar von @SapphireSphinx@feddit.org strafrechtlich vorzugehen, und auf der Basis mehrerer strafrechtlicher Verurteilungen das Vereinsverbot auszusprechen.
Das gegen Presse, egal wie sch*** sie ist, über Vereinsverbote vorgegangen wird, weil es strafrechtlich nicht reicht, wäre ein schwerer Schlag gegen das Grundgesetz. Hier musste das Gericht fast zwangsläufig so entscheiden.
Wäre Faeser damit durchgekommen, wäre entsprechend auch massiv gegen "Linke" Presse vorgegangen worden wären. Wahrscheinlich mit deutlich mehr Zielen, als bei "Rechten".