this post was submitted on 16 May 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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founded 11 months ago
MODERATORS
 

Der neue Innenminister Alexander Dobrindt hat am 7. Mai 2025 die Bundespolizei angewiesen auch Schutzsuchenden bei Binnengrenzkontrollen die Einreise basierend auf § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG zu verweigern (und diese in den jeweiligen angrenzenden Staat zurückzuweisen). Damit sind die bei Schutzsuchenden verpflichtend durchzuführenden Dublin-Verfahren für diese Personengruppe faktisch ausgesetzt. Davon ausgenommen sind nur „erkennbar vulnerable Personen“, die „weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet werden.“ Diese Aussetzung des Dublin-Verfahrens an den deutschen Binnengrenzen ist evident rechtswidrig – also ein klarer Rechtsbruch.

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Fazit

Die Weisung des Innenministers und die aktuelle Praxis der Zurückweisungen an den deutschen Binnengrenzen sind evident rechtswidrig. Es ist unter keinem europarechtlichen Gesichtspunkt denkbar, dass diese Weisung und die sich anschließende Praxis gestützt auf Art. 72 AEUV gerechtfertigt werden könnte.

[...]

Um Handlungsfähigkeit und Kontrolle zu signalisieren, gäbe es viele gute und richtige Wege. Als erster Schritt wäre angezeigt, wie dies etwa der Sachverständigenrat für Integration und Migration in seinem aktuellen Jahresgutachten fordert, die Krisenkommunikation und hyperaktive Gesetzgebung zu beenden. Dies würde den Behörden die Möglichkeit geben, sinnvolle Maßnahmen zu entwickeln und ein System aufzubauen, das nachhaltig und verlässlich funktioniert.

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[–] A_norny_mousse@feddit.org 12 points 2 weeks ago (3 children)

Es geht um EU- bzw. Schengen-Binnengrenzen. Ich finde den Titel "deutsche Binnengrenzen" ehrlich gesagt etwas verwirrend.

Ich hoffe dass der gesunde Menschenverstand hier schnell die Überhand bekommt und "konservative" deutsche Politik sich von solchen voksverhetzerischen Tendenzen wieder löst.

[–] ThoGot@lemm.ee 1 points 1 week ago

Deutsche Binnengrenzen klingt schon sehr nach den Grenzen zwischen den Bundesländern

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