this post was submitted on 28 Jun 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Ich dachte bisher, Deutschland würde Deutsche Staatsbürger nicht an Drittstaaten ausweisen.
Edit: Art. 16 Abs. 2 GG lässt eine Auslieferung an ein anderes EU-Land zu, sofern rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt werden.
Ja, super. Da muss man in Ungarn ja überhaupt keine Bedenken haben.
Queere Person nach Ungarn ausliefern. Heldentat des deutschen Justizsystems
Ja genau. Alles total prima. Deshalb auch die Verfassungsbeschwerde des Anwalts.
Das sind doch nur wieder so linke Querulanten! Kamerad Orban ist doch ein total cooler Typ!