this post was submitted on 25 Nov 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Maximalrente, also eine Obergrenze wie viel ausgezahlt wird, gibt es schon, die führt aber direkt zur Beitragsbemessungsgrenze. Ohne die sagt dir sonst das BVerfG, da es sich um eine Versicherung handelt muss es eine entsprechende Gegenleistung zu gezahlten Beiträgen geben.
So juristische Spitzfindigkeiten sind beim Gerechtigkeitsaspekt doch scheißegal. Man kann das ja auch von "Versicherung" in irgendwas Anderes ummünzen, dass die Herren Paragraphenreiter zufrieden sind.