this post was submitted on 22 May 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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So richtig verstehe ich das auch nicht:
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AGG&a=24
Es könnte sein, dass im Beamtenrecht davon abweichende Regelungen enthalten sind, die dem AGG übergeordnet sind.
Edit: Überschrift §24 AGG
Nein der Anwendungsbereich des AGG ist hier nicht eröffnet. Dein zitierter Text gilt nur in diesem Zusammenhang mit §2 AGG. Eine Konkretisierung im AGG wäre auch nicht notwendig, da sich ein Diskriminierungsschutz vor Beamten aus dem Grundgesetz ableiten lässt. Edit: sofern nicht spezialgesetzlich in den beamtengesetzen schon vorhanden
Wie passt das mit dem ersten Satz des von mir zitierten §24 AGG zusammen?
§24 gilt in den Fällen des §2, wovon keiner hier einschlägig sein dürfte. So passt das zusammen.
Ach so. Danke. Das "hier" bezieht sich also auf den Zeitungsartikel (mit Ausnahme des Satzes über Homosexualität) und nicht auf den §24 AGG.