this post was submitted on 22 May 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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founded 11 months ago
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Eine Studie zeigt, dass die Polizei ein strukturelles Problem mit Diskriminierung hat. Ob die Bundesregierung daran etwas ändert, scheint fraglich.

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[–] Successful_Try543@feddit.org 7 points 5 days ago* (last edited 5 days ago) (4 children)

So richtig verstehe ich das auch nicht:

§ 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rechtsstellung entsprechend für

  1. Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Bundes oder eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,

  2. Richterinnen und Richter des Bundes und der Länder,

  3. Zivildienstleistende sowie anerkannte Kriegsdienstverweigerer, soweit ihre Heranziehung zum Zivildienst betroffen ist.

https://www.buzer.de/s1.htm?g=AGG&a=24

Es könnte sein, dass im Beamtenrecht davon abweichende Regelungen enthalten sind, die dem AGG übergeordnet sind.

Edit: Überschrift §24 AGG

[–] Regenschirm@feddit.org 3 points 5 days ago* (last edited 5 days ago) (3 children)

Nein der Anwendungsbereich des AGG ist hier nicht eröffnet. Dein zitierter Text gilt nur in diesem Zusammenhang mit §2 AGG. Eine Konkretisierung im AGG wäre auch nicht notwendig, da sich ein Diskriminierungsschutz vor Beamten aus dem Grundgesetz ableiten lässt. Edit: sofern nicht spezialgesetzlich in den beamtengesetzen schon vorhanden

[–] Successful_Try543@feddit.org 1 points 5 days ago (2 children)

Nein der Anwendungsbereich des AGG ist hier nicht eröffnet.

Wie passt das mit dem ersten Satz des von mir zitierten §24 AGG zusammen?

[–] Regenschirm@feddit.org 3 points 5 days ago* (last edited 5 days ago) (1 children)

§24 gilt in den Fällen des §2, wovon keiner hier einschlägig sein dürfte. So passt das zusammen.

[–] Successful_Try543@feddit.org 3 points 5 days ago* (last edited 5 days ago)

Ach so. Danke. Das "hier" bezieht sich also auf den Zeitungsartikel (mit Ausnahme des Satzes über Homosexualität) und nicht auf den §24 AGG.