DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Ich würde sagen ja. Es steht nirgendwo schwarz auf weiß, das eine Mitarbeiter der Betriebsrats-Mitglied aussuchen darf für ein solches Gespräch, aber der Betriebsrat hat den Pflicht in Sinne der Mitarbeiter zu handeln, und macht sich sogar strafbar wenn die dies nicht tun. Hier einen Beispiel für ein mögliches Pflichtverletzung:
Gnommen von hier:
https://rechtsanwalt-tillmann.de/betriebsrat-mitarbeiter-rechte/
Und hier sind die Rechten und Pflichten gut zusammengefasst:
https://www.rae-schreiner.de/teilnahmerecht-des-betriebsrats-bei-mitarbeitergespraechen/
Der Arbeitgeber darf einen Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen nur unter bestimmte Bedingungen. Der Arbeitnehmer dagegen darf immer hinzuziehen.
Ich bin kein Anwalt, und auch nicht der super-profi hier, aber die Dokumente im Netz helfen hier viel weiter. Ich empfehle die langsam und wachsam durchzulesen, und ggf. einen Gespräch mit einen Anwalt zu suchen.