this post was submitted on 31 Aug 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Ich würde eher die Individuen in Rechenschaft nehmen, die illegale Inhalte (etwa in Form von Reden oder Parteizielen) verbreiten oder dulden.
Man könnte auch im ersten Schritt eine Warnung geben mit konkreten Korrekturvorgaben. Im zweiten Schritt dann mit Vorlauf die Auflösung (ggf mit Neuwahlen) fordern.
Was aber nun wirklich nicht geht ist, kurz vor oder nach Wahlen wenn einem das Ergebnis nicht gefällt die Opposition zu verbieten.
Insofern, ja, die Rechtsprechung die NPD war zu unbedeutend zum verbieten war quatsch.