Sexuelle Übergriffe an Bewusstlosen sind nach Paragraph 177 Absatz 2 des Strafgesetzbuches strafbar. Der Besitz von Aufnahmen von Vergewaltigungen erwachsener Personen hingegen nicht. Das Bundesministerium der Justiz erklärte dazu auf Anfrage: "Kriminalpolitisch ist es nach derzeitiger Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz nicht geboten, dies zu ändern."
Wie kann das denn sein? Damit werden die Opfer doch noch zusätzlich weiter verletzt und gedemütigt, und Täter werden noch zusätzlich motiviert, vlt. sogar finanziell, solche Taten zu begehen.