Die Union oder die Linke können aber sehr wohl Kritik üben und Änderungsvorschläge einbringen. Die können sie auch dann einbringen, wenn sie das Gesetz als Ganzes nicht ok finden. Außerdem hast du eine öffentliche Diskussion und nicht nur hinter verschlossenen Türen. Das ist Aufgabe des Parlaments und der können sie nicht nachkommen, wenn sie das Gesetz erst kurz vor der Abstimmung überhaupt vorliegen haben.
Dass das möglicherweise gegen alle Widerstände und ohne Kompromisse von der Regierungskoalition durchgepeitscht wird, ist nichts Positives und dass das BVerfG hier das Parlament stärkt, ist gut und richtig.
Wir haben im Herbst Landtagswahlen. Je nachdem, wie das Echo auf die Änderungsvorschläge der Opposition ist, wird der Regierung gar nichts anderes übrig bleiben, als den ein oder anderen Punkt mit zu berücksichtigen. Das GEG ist ja eh schon nicht besonders gut für die Umfragewerte.
Außerdem sind die Abgeordneten unabhängig. Was willst du machen? Verbieten, dass es irgendwelche Konsequenzen hat, wenn du dich als Abgeordneter gegen den Rest deiner Fraktion stellst? Denn bestrafen kannst du das ja schon jetzt nicht und den Unwillen des Rests der Koalition verhindern, wenn gerade relativ spektakulär eine Gesetzesvorlage gescheitert ist, wirst du auch mit einem BVerfG-Spruch nicht.