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Ich geb' dir Recht, dass die IHRA-Definition da ungenau ist, aber das ist die JDA auch. Sie beschreibt, dass etwas abhängig vom Kontext antisemitisch sein kann, aber definiert dann diesen Kontext nicht.
Der Kontext ist doch definiert. Wenn jüdische Personen, Einrichtungen, etc. angegriffen werden, weil sie jüdisch sind, dann ist es Antisemitismus.
Beispiele:
"Der Zentralrat der Juden bewirbt in Teilen menschen- und völkerrechtswidrige Positionen und sollte solange keine staatliche Finanzierung erhalten." -> kein Antisemitismus
"Juden sollen kein Geld vom Staat bekommen." -> Antisemitismus.
Im Text der Leitlinien wird auch auf bestimmte Konstellationen eingegangen:
und:
Die Schwierigkeit besteht also darin einzuordnen, ob eine Aussage kodiert für Antisemitismus ist, oder ob sie nur übertrieben ist. Das lässt sich aus meiner Sicht ganz gut daran ableiten, wie die Person hinter diesen Aussagen sich sonst positioniert.