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Du hast im Prinzip eine Ausnahmegenehmigung, dein privates Fahrzeug im öffentlichen Raum abzustellen, weil du am Straßenverkehr teilnimmst. Wenn dein Fahrzeug, egal ob Auto oder Fahrrad, nicht dazu in der Lage ist, erlischt diese Ausnahme.
Da du von öffentlichen Raum sprichst, ist das Ordnungsamt dein Ansprechpartener.
Oder dein Anwalt 😉 falls du dich wirklich an fremdem Eigentum vergreifen möchtest.
Hatte ich nicht geschrieben, dass die Stadtverwaltung nix macht?
Das einzige was mir zur Last gelegt werden könnte, dass ich die Schlösser der Räder zerstöre.
Edit: das müsste aber der Eigentümer des Schlosses anzeigen.
Das gibt dir das Recht zur Beschwerde. Danach ggf. Untätigkeitsklage.
Rechte an fremdem Eigentum entstehen dir daraus nicht - nach meinem ganz privaten Verständnis, denn wie gesagt, frag es lieber deinen Anwalt, da hast du mehr davon.
Ach komm, wir sollten jetzt nicht drüber streiten, dass es höchst asozial ist, sein Eigentum irgendwo anzuschließen und es vergammeln zu lassen. Und es gibt durchaus auch rechtliche Möglichkeiten dagegen, das Schlagwort, was du suchst ist "Besitzstörung". Natürlich darfst du Krams, den jemand auf dein Grundstück räumt, entfernen. Dabei brauchst du etwas Augenmaß, es ist jetzt sicherlich nicht ok, wenn du den nagelneuen BMW, der mit 2 Rädern auf deiner Einfahrt steht, direkt verschrottest, aber bei einem über Monate nicht bewegten Fahrrad ist das ok. Wenn du nett bist, machst du einen Zettel dran und wenn du klug bist, machst du ein Foto. Selbst wenn dich dann jemand angeht, bist du dann im schlimmsten Fall Schadensersatzpflichtig. Der Wert einer völlig vergammelten Fahrradleiche dürfte aber gegen null gehen und nie bei über 20€ landen.
Das tun wir ja auch nicht, zum Glück :)
Wo hast du das denn gelesen?