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Das Bundesverfassungsgericht hat doch vor kurzem im Trageurteil bestimmt, dass es nicht verfassungsgemäß ist, wenn Menschen aufgrund ihrer verbleibenden Lebensjahre priorisiert werden. Damit wäre die Gestaltungsfreiheit hier erstmal sehr eingeschränkt, außer man bringt eben eine Verfassungsänderung durch. Aber, dass man eine 2/3-Mehrheit für eine Verfassungsänderung bekommt, die alte Menschen strukturell benachteiligt, halte ich für unwahrscheinlich.
Ich fordere ja auch im ersten Schritt gar keine Gesetzesänderungen, sondern sage nur, dass man als Gesellschaft mehr über solche Themen sprechen sollte, auch wenn sie vielleicht unangenehm sind. Es wird bei einem Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage zwangsweise zu einer Priorisierung kommen. Es liegt an uns, ob wir lieber ein Zufallsprinzip wollen, eine einzelne Ärztin oder eines Arzt entscheiden lassen, First Come First Served oder eben etwas faireres zustande bringen.
Und wie gesagt: Eine Kombination von all dem findet ja schon längst statt. Schon immer. Und bei Organspenden wird meines Wissens auch schon immer die Lebenserwartung berücksichtigt.
Nein. Das BVerfG hat nur festgestellt, dass der Bund in der Frage keine Gesetzgebungskompetenz hat. Zuständig wären wohl die Länder. Gekippt wurde dadurch ein Gesetz, das eine Triage ex post ausgeschlossen hätte, also den Abbruch einer Behandlung bei einem Patienten mit niedriger Überlebenswahrscheinlichkeit, z.B. aufgrund von Alter, Behinderungen oder Vorerkrankungen, zugunsten eines Patienten mit größer Überlebenswahrscheinlichkeit.