DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Nein. Das BVerfG hat nur festgestellt, dass der Bund in der Frage keine Gesetzgebungskompetenz hat. Zuständig wären wohl die Länder. Gekippt wurde dadurch ein Gesetz, das eine Triage ex post ausgeschlossen hätte, also den Abbruch einer Behandlung bei einem Patienten mit niedriger Überlebenswahrscheinlichkeit, z.B. aufgrund von Alter, Behinderungen oder Vorerkrankungen, zugunsten eines Patienten mit größer Überlebenswahrscheinlichkeit.