Und was kostet das?
Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Dazu kommen natürlich die Kosten für ein biometrisches Passfoto. Wenn der Papier-Führerschein nicht von der Behörde Ihres Wohnsitzes zum Umtauschzeitpunkt ausgestellt wurde, benötigen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift jener Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen.
Man darf weiter fahren. Kostet 10€ wenn man kontrolliert wird. Mietwagen wird problematisch.
Der Umtausch ist verpflichtend. Das Ablaufdatum bezieht sich jedoch nur auf das Führerschein-Dokument und nicht auf den Inhalt der Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder dürfen Sie auch dann weiter unbefristet fahren, wenn die Umtauschfrist oder das Ablaufdatum verstrichen ist.
Wichtig: Der Fahrer bzw. die Fahrerin riskiert in diesem Fall ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Man begeht jedoch keine Straftat ("Fahren ohne Fahrerlaubnis") – anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen.
Im Ausland können Sie jedoch Probleme bekommen, wenn Sie nach Ablauf der Frist weiter mit Ihrem alten Führerschein unterwegs sind. Insbesondere das Anmieten eines Mietwagens kann problematisch werden.
