Wenn du im Internet recherchierst, wirst du die wildesten Urteile finden, die dann von den üblichen Jura-Spamseiten groß rumposaunt werden. Da prügeln sich dann irgendwelche verfeindeten Nachbarn vor dem Gericht um Details der Landesgaragenverordnung, um sich gegenseitig zu ärgern oder jemand lagert haufenweise Schrottfahrräder auf seinem Tiefgaragenstellplatz und die Hausverwaltung will das räumen. Das kannst du alles in die Tonne kloppen - in der echten Welt interessiert das normalerweise keinen, genau wie es auch keinen interessiert, dass man in Garagen eigentlich nur Kraftfahrzeuge und erstaunlich große Mengen Benzin & Diesel lagern darf und sonst nichts. Die Garagenverordnungen werden noch weniger kontrolliert als die StVO. Du kannst einfach dein Fahrrad auf deinen Stellplatz packen und gut ist. Problematisch ist eher, wie du dein Rad anschließen kannst.
Und wenn jemand dumm macht? Dann kauf einen billigen Anhänger und stell dein Rad da drauf. Kommt jemand mit Brandschutz, verweis drauf, dass Fahrräder nicht von selbst anfangen zu brennen und du auch erstaunlich große Mengen Diesel lagern darfst.