this post was submitted on 12 Jun 2025
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Dem kann man steuerlich entgegen wirken: Besteuerung auf Hubraum, KW, CO2 Ausstoß, Gewicht. 🤷
Autos mit Erstzulassung bis Juni 2009 werden bereits nach Hubraum und Emissionsklasse, solche mit EZ nach Juli 2009 nach Hubraum und CO2-Emission besteuert. Eine Besteuerung nach Masse wäre wünschenswert, wird aber indirekt bereits durch die CO2-Emission berücksichtigt.
Viel zu schwach, die Besteuerung.
Kann man die Formel dafür irgendwo einsehen?
Ja, im § 9 KraftStG.
Beim Bundesfinanzministerium gibt es einen Rechner, der die Formel allerdings nicht verrät.
Oder direkt darauf, wie groß die toten Winkel sind. Dieses spezielle Problem hat z.B. ein klassischer Van mit eher keilförmiger Front nicht (bzw. in deutlich geringerem Maß), selbst wenn er sonst durchaus ähnliches Gewicht, CO2-Ausstoß usw. wie ein SUV haben kann.
Wobei man das nicht besteuern sondern einfach per Regulierung verbieten sollte. Es ist gefährlich egal ob man dafür extra Geld zahlt oder nicht, und gleichzeitig ist es völlig unnötig.
Es gibt ja jetzt schon Regulierungen was Sichtfreiheit angeht, die könnte man leicht auch nach unten ausdehnen.
Hast Recht, das wäre besser. Bin eigentlich sowieso dafür, dass man SUVs (und diese amerikanischen Pickup-Trucks a la Dodge Ram) komplett verbietet. Scheint mir aber unrealistisch ...
Als Erinnerung: An LKWs sind tote Winkel seit Jahren EU-weit verboten, was jetzt die Franzosen trotzdem nicht davon abgehalten hat, einen "Achtung toter Winkel"-Aufkleber an LKWs vorzuschreiben. Und auch an PKW muss das technisch nicht sein, wir haben genügend Werkzeuge wie Rückfahrkameras, Spiegel, Sensoren etc. um eine Rundumsicht zu gewährleisten.
Es gibt schon noch einen Unterschied zwischen "ich sehe im Monitor, dass vor meiner Motorhaube ein Kind steht" und "ich sehe durch meine Frontscheibe, dass vor meiner Motorhaube ein Kind steht".
Ich weiß - und auch die Höhe der Motorhaube hat einen massiven Einfluss auf deine Überlebenschangen als Fußgänger oder Radfahrer. Ist halt was anderes wenn dir so ein tiefer Ferrari die Beine abrasiert als wenn dich eine 40 Tonnen-Schrankwand umfährt
Das machen viele Schweizer Kantone schon lange so. Nützt genau gar nichts.
Dann werden sie eben von den Herstellern als Lkw oder Nutzfahrzeuge klassifiziert wofür andere Regeln gelten.
Lässt sich auch einfach regeln: Nutzfahrzeuge kannst nur kaufen, wenn du eine Firma hast die davon einen Nutzen hat.
Na wie soll das denn gehen? Darf ich dann auch keinen van kaufen um z.b. Windsurfing brett, Fahrräder oder Kajakausrüstung voneiner Stadtwohnung an den See zu bringen?
Dann kauf einen der nicht as LKW zugelassen ist, sondern als PKW und zahl deine Steuern wie jeder normale Mensch auch.
@GenosseFlosse @squaresinger
Stimmt, jetzt wi du es sagst, bevor es SUVs gab könnte man keine Fahrräder, Surfbretter, Lanud usw. Mit aufs Autodach schnallen und mit in den Urlaub nehmen.
Ehrlich, da musst du schon bessere Argumente konstruieren. Das ist schon albern.
Es ging aber darum das kommerzielle Fahrzeuge wie Vans nichtmehr an Privatanbieter verkauft werden sollen, nicht was man auf ein SUV Dach schnallen kann.