Erzählt man das Anwälten, die auf dem Gebiet des Medien- und Reputationsrechts tätig sind, zeigen die sich überrascht. Das sei so umfangreich eigentlich kaum zu bewältigen, allenfalls mit tatkräftiger professioneller Hilfe. Der Rechtsanwalt Tae Joung Kim sagt, alles zu löschen, selbst Erwähnungen, denen man Jahre zuvor einmal zugestimmt hat, sei sehr aufwendig. Vieles könne man natürlich versuchen, akribisch selbst zu löschen. "Das kostet aber eine Menge Energie." In der Regel reagierten die Anbieter von Suchmaschinen und sozialen Netzwerken auch nur verlässlich, wenn die Löschungsanfragen über Rechtsanwälte kommen. Das sei teuer.
Man muss es sich leisten können, nicht auffindbar zu sein. "Wenn man professionell inklusive Gerichtsverfahren gegen alles vorgehen will, was es im Internet über einen gibt, fängt das bei einem fünfstelligen Wert an."
Verschwinden zu können, ist auch ein Privileg.
Und damit kommen wir zum eigentlich Kern des Artikels. Die Leute haben das Geld um sich das professionel organisieren zu lassen und werden entsprechend weich gefallen sein. In ein paar Jahren mit der richtigen Regierungskoalition können sie dann wieder auftauchen und sich als Opfer einer Hetzkampagne inszenieren und daraus vielleicht sogar noch Profit schlagen.
Ansonsten finde ich diesen Absatz noch wichtig:
Auch denjenigen, die gar nicht mitgesungen haben. Norman Buse, ein Berliner Medienanwalt, hat einen Mann vertreten, der auf dem Video zu sehen ist, aber unbeteiligt war, wie das Hamburger Landgericht im Juni vergangenen Jahres vorerst entschied. Er steht in dem Video dabei, guckt auf sein Handy. Buse ist gegen TV-Sender, Verlage (auch gegen die ZEIT), gegen soziale Netzwerke und Suchmaschinenbetreiber vorgegangen. Er will erreichen, dass das unverpixelte Gesicht seines Mandanten nicht mehr gezeigt werden darf. Einige Prozesse laufen noch.
Gerade in der Diskussion um Doxxing durch Böhmermann und ZDF sollte man berücksichtigen, dass es nach der Initialzündung immer auch eine Eigendynamik entwickeln kann, die Unbeteiligte trifft.
Dementsprechend sollte dies den Gerichten überlassen sein, wobei mich interessiert, warum "Deutschland den Deutschen" keine strafbare Volksverhetzung sein soll.